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10 Tipps zum Prüfungsgespräch

1. Prüfer sind auch nur Menschen!
 
Nun - wer Pech hat, trifft auf eins der wenigen Exemplare, bei denen man das bezweifeln könnte. Aber die allermeisten Prüfer haben nicht vor, Sie in Grund und Boden zu prüfen, obwohl ihnen diese Absicht dauernd nachgesagt wird. Sie müssen sich die Situation der Prüfer klarmachen: sie haben eigentlich alle etwas besseres zu tun als einen halben bis ganzen Tag in Ihrer Prüfungskommission zu sitzen. Darum reagieren sie wie die meisten Menschen: wenn man schon eine lästige Aufgabe hat, steigt die Laune erheblich, wenn man einen Grund zur Freude findet. Also suchen die Prüfer den Grund zur Freude in Ihren Leistungen. Wenn sie ihre Kandidaten beruhigen und zu guten Antworten anspornen können, werden sie am ehesten fündig werden.


2. Niemand hat präsenteres Wissen als Sie!
 
Vergessen Sie sämtliche Minderwertigkeitsgefühle, die angesichts einer Prüfungskommission aus Professoren und Praktikern in Ihnen entstehen könnten. Ob Sie auf gute Klausurnoten draufsatteln oder schwache Klausurleistungen ausbügeln wollen, spielt dabei keine Rolle. Niemand steckt so tief in der Materie drin wie Sie und niemand ist auf einem so aktuellen Stand wie Sie. Denn Sie haben sich ungefähr ein Jahr lang konzentriert mit der Prüfungsmaterie beschäftigt. Für die Prüfer hingegen ist das alles Vergangenheit. Sie benutzen zwar Ihr fundiertes Wissen um die Grundlagen täglich, beschäftigen sich aber nur selten und eher ungern bewußt mit den Feinheiten des Prüfungsstoffes.


3. Treten Sie selbstbewußt auf!
 
Darum haben Sie allen Grund zum Selbstbewußtsein. Falls es Ihnen nicht gelingen sollte, sich das klar zu machen, sorgen Sie dennoch für einen selbstbewußten Auftritt. Das ist natürlich nicht mit Angeberei gleichzusetzen und Sie sollten auch nur zurückhaltend vorgeben, mehr zu wissen als Sie tatsächlich wissen. Aber für das Prüfungsgespräch gilt wie auch sonst: gutes Marketing ist die halbe Miete. Die Prüfer wollen einen Kandidaten sehen, der fit für das Referendariat bzw. das Berufsleben ist. Für beides brauchen Sie einen selbstbewußten Auftritt. Denn vor allem zwei Eigenschaften zeichnen einen guten Juristen aus: er kann entscheiden und er kann andere von seiner Entscheidung überzeugen. Demonstrieren Sie diese Fähigkeiten - entweder weil sie Ihnen eigen sind oder weil Sie sie gut vorspielen können. Von letzterem leben viele Juristen.


4. Erwarten Sie von Prüfern kein bestimmtes Verhalten!
 
So sehr Sie Ihr eigenes Verhalten beobachten sollen, so wenig sollten Sie das der Prüfer beachten. Auch wenn die meisten Prüfer tatsächlich wohlwollend sind (eben der Freude wegen), zeigen sie es auf durchaus unterschiedliche Weise und nicht immer eindeutig erkennbar. Vermeiden Sie darum den Fehler, das Verhalten der Prüfer genau interpretieren zu wollen. Verlassen Sie sich lieber auf deren Menschlichkeit. Wenn Sie es zu recht tun, ist alles gut. Wenn Sie es zu unrecht tun, hätten Sie sich durch Ihre Interpretationsversuche allenfalls zusätzlich verunsichert und abgelenkt. Es kann passieren, dass man vom grimmigsten Prüfer die beste Einzelnote bekommt.


5. Nutzen Sie das Vorgespräch!
 
Das Verhalten der Prüfer läßt sich vor Beginn der Prüfung beeinflussen. Bei den meisten Prüfungsämtern werden Sie kurz vor dem Prüfungstermin zu einem Vorgespräch geladen. Dadurch soll die Prüfungskommission über Vermittlung des Vorsitzenden Gelegenheit erhalten, einen persönlichen Eindruck von Ihnen zu erhalten. Sorgen Sie dafür, dass das Vorgespräch seinen Zweck erfüllt. Man wird Sie wahrscheinlich fragen, wie es Ihnen geht. Erregen Sie ein wenig Mitleid, indem Sie offen zugeben, dass Sie recht nervös sind. Dadurch werden Barrieren abgebaut und durch Menschlichkeiten entsteht garantiert kein Widerspruch zu Ihrem Selbstbewußtsein. Sprechen Sie bei dieser Gelegenheit offen aus, was Ihr Ziel ist. Wenn Sie sich verbessern wollen, sagen Sie das. Wenn es bei Ihnen um das Bestehen geht, bringen Sie Ihren unbedingten Willen zum Ausdruck, es zu schaffen. Dann wird man Ihnen dabei helfen.


6. Keine Angst vor Fragen zu Grundlagenfächern!
 
Manche Prüfer arbeiten sich mit Ihnen durch einen langen Fall durch, bis ihr Prüfungsabschnitt vorbei ist. Andere reservieren sich Zeit, um Fragen zur Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie zu stellen. Es gibt keinen Grund, sich davor zu fürchten. Jeder Prüfer weiß, das solche Fächer zwar auf dem Studienplan stehen, aber vom durchschnittlichen Kandidaten nie bearbeitet wurden. Je weniger ein Prüfer eine spontane und richtige Antwort erwartet, desto mehr freut er sich, wenn er überhaupt eine bekommt. Als z.B. der webmaster bei einer rechtsgeschichtlichen Frage mangels Wissen eine Antwort zurechtbastelte, kommentierte der Prüfer das freudestrahlend: "Da haben Sie sich hervorragend herausgeredet!" Anders ausgedrückt: in aller Regel werden bei solchen Fragen allenfalls Pluspunkte verteilt, jedoch keine Minuspunkte. Unterscheiden Sie aber von solchen Fragen etwa Fragen zu rechtsdogmatischen Grundlagen. Man erwartet schon von Ihnen, dass Sie die Voraussetzungen einer Analogie darlegen und sie zur Auslegung abgrenzen können.


7. Denken Sie stetig mit!
 
Ihnen ist klar, dass Sie nicht erst mit dem Denken anfangen sollten, wenn Sie im Prüfungsgespräch an die Reihe kommen. Aber unterschätzen Sie nicht die Herausforderung, wirklich von Beginn bis Ende der Prüfung jede Frage der Prüfer und jeden Lösungsschritt eines Mitkandidaten aktiv zu verfolgen. Die Verlockung wird groß sein, dem Kopf zwischendurch einmal eine kurze Pause zu gönnen. Geben Sie ihr nicht nach. Zum einen können Sie sich nicht darauf verlassen, dass der Prüfer auch weiterhin den Kandidaten in derselben Reihenfolge das Wort erteilen wird. Zum anderen könnten Sie Chancen verpassen. Manchmal wird an unerwarteter Stelle eine Frage für alle freigegeben oder Sie erkennen, dass Ihr Vorredner auf den Holzweg geraten ist. Sie sollen Ihn dann natürlich nicht in die Pfanne hauen. Aber lassen Sie sich auch nicht die Gelegenheit entgehen, Konzentrationsfähigkeit und Selbstbewußtsein zu demonstrieren, indem Sie auf Ihren abweichenden Lösungsweg hinweisen.


8. Arbeiten Sie mit dem Gesetz!
 
Leider ist dieser Tip keineswegs lächerlich. Viele Kandidaten scheinen im Verlauf der Prüfung zu vergessen, dass Sie einen Gesetzestext vor sich liegen haben. Wenn der Prüfer nicht ausnahmsweise verlangt, dass Sie das Gesetz jetzt mal beiseite lassen, sollten Sie permanent in das Gesetz schauen und darin blättern. Nicht nur wegen der Weisheit: "Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Vor allem, weil Sie dadurch erkennen lassen, dass Sie auch dann mitarbeiten, wenn Sie nicht das Wort haben. Und das wird von Ihnen erwartet. Denn ein wesentlicher Teil des eigentlichen Prüfungszieles ist es, Ihre Belastungsfähigkeit zu testen.


9. Schweigen Sie nicht!
 
Das wichtigste Handwerkszeug des Juristen ist sein Mundwerk. Sie müssen zeigen, dass Sie damit umgehen können. Entscheidender als guter Ausdruck und fester Vortrag ist dabei, dass Sie unter allen Umständen das peinliche Schweigen vermeiden. Denn keine Antwort ist so schlecht wie gar keine Antwort. Wenn Ihnen nicht auf Anhieb eine gute Antwort einfällt, sollten Sie natürlich nicht raten. Überbrücken Sie den Leerlauf. Es schadet selten, im Gesetz zu blättern. Wenn Sie etwa im Kopf nach einer bestimmten Norm suchen, dann sagen Sie auch, dass Sie nach einer bestimmten Norm suchen, von der Sie eine Antwort erwarten, im Moment aber nicht wissen, wo sie steht. Wenn Sie dann überlegen, in welchem Abschnitt des BGB die Norm stehen müsste, dann sagen Sie auch, dass sie in diesem und jenem Abschnitt stehen müsste. Wenn Sie das nicht wissen, dann zeigen Sie, dass Sie den Umgang mit dem Gesetz beherrschen, indem Sie in der Übersicht oder im Stichwortverzeichnis suchen und sagen, dass Sie das gerade tun. Bedenken Sie die Situation: kein Prüfer erwartet von Ihnen, dass Sie seine Fragen sofort vollständig beantworten. Schließlich will er die Prüfungszeit mit seinen Fragen füllen. Was er aber sehen will, ist Ihre Fähigkeit, die Lösung anzugehen oder voranzutreiben. Wenn Sie schweigen, mögen Sie zwar hervorragende Gedanken denken, aber das kann kein Prüfer erkennen.


10. Seien Sie vorbereitet!
 
Viele Kandidaten sind es nicht oder nicht in sinnvoller Weise. Freilich müssen Sie nach der schriftlichen Prüfung erst einmal ausspannen. Aber nicht bis zum Tag des Mündlichen, denn 30 bis 40% Ihrer Note müssen Sie noch erarbeiten. Es ist auch nicht ratsam, den Prüfungsstoff von vorne zu wiederholen. Denn im Prüfungsgespräch will man in erster Linie nicht Ihr Wissen testen, sondern Ihre Fähigkeiten zu methodischem Denken und mündlichem Auftreten. Bereiten Sie sich daher auf die spezifischen Anforderungen der mündlichen Prüfung vor. Informieren Sie sich ein wenig über Randbereiche wie Rechtsgeschichte, um Pluspunkte einfahren zu können. Legen Sie Gewicht auf Rechtsgebiete, die im schriftlichen Teil in der Regel nicht geprüft werden. Sorgen Sie dafür, dass Sie die Voraussetzungen der Analogie darlegen und die Besonderheiten einer europarechtlichen Richtlinie erläutern können. Wenn Sie das Assessorexamen machen, vergessen Sie das Beamtenrecht nicht und glauben Sie nicht, Staatsrecht und Grundrechte wären ein Prüfungsthema für Studenten. Manche Prüfer kennen sich im Prozeßrecht selbst nicht aus und vermeiden es daher. Hochaktuelle Urteile werden eher selten in die Prüfung eingebaut, übergreifende Rechtsentwicklungen dagegen schon. Üben Sie das Reden, indem Sie es tun. Und natürlich vor allem: machen Sie eine Generalprobe!