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10 Tipps zum Aktenvortrag

1. Inhalt und Form sind gleichberechtigt!
 
Genauso wie das Prüfungsgespräch ist der Aktenvortrag ein psychologischer Test; es geht um Entscheidungsfreude, Überzeugungskraft und Fähigkeit zum freien Vortrag. Mehr als dort wiegt jedoch der juristische Gehalt. Denn Sie werden während des Vortrages nicht gelenkt, falls Sie einen unvertretbaren Weg einschlagen. Beachten Sie aber, dass eine vertretbare Lösung nur die halbe Miete ist. Es wird erwartet, dass Sie die relativ engen Vorgaben für die Form des Vortrages einhalten. Vernachlässigen Sie also bei der Vorbereitung die Formalien unter keinen Umständen. Nur wenige Prüfer dulden einen abgelesenen Vortrag und freie Rede will geübt sein.


2. Zeit geht vor Inhalt und Form!
 
Das gilt ganz besonders für das Zeitlimit. Fast alle Prüfer ziehen schon bei geringer Überschreitung Punkte ab und manche brechen den Vortrag radikal ab. Beim Üben muß Ihr selbstgestecktes Ziel also nicht Zeiteinhaltung, sondern Zeitunterschreitung heissen. Dann gewinnen Sie Ruhe und wahrscheinlich auch Punkte. Denn das Gegenstück zum Punktabzug bei Überschreitung des Limits ist, dass viele Prüfer (vielleicht unbewußt) bei Unterschreitung Pluspunkte verteilen. Machen Sie sich ganz deutlich, dass jeder noch so geniale Gedanke wertlos ist und schadet, wenn bei seiner Darlegung die Zeit abläuft. Sowohl bei der Ausarbeitung der Lösung als auch während des Vortrages muß ein großer Teil Ihrer Aufmerksamkeit der Uhr gelten.


3. Geizen Sie mit Notizen!
 
Wenden Sie beim Üben Sorgfalt auf die Erstellung des Notizzettels an. Dieser Aspekt des Aktenvortrages wird leicht vernachlässigt. Bei der späteren Bearbeitung des Aktenauszuges verlieren Sie viel Zeit, wenn Sie sich erstmals überlegen müssen, wieviele Notizen Ihr Vortrag verkraftet. Und zu ausführliche Notizen sind mindestens so schädlich wie zu knappe. Denn während des Vortrges werden Sie nicht in der Lage sein, Ihr Konzept zu überdenken oder zu kürzen, wenn das Zeitlimit zu nahe rückt. Alle Stichwörter, die Sie notiert haben, werden Sie auch unterbringen wollen. Weniger wäre dann mehr gewesen. Im Zweifel ist es besser, irgendeine Kleinigkeit zu vergessen, als nicht fertig zu werden.


4. Ziehen Sie Ungewöhnliches in Erwägung!
 
Berücksichtigen Sie, dass Ihr Fall für den Kurzvortrag durchaus ungewöhnlich sein kann. Ein Aktenauszug für eine Klausur enthält mit gewisser Wahrscheinlichkeit nichts, worauf es nicht irgendwie ankommt, und in aller Regel gibt es zu jedem Stückchen Sachverhalt etwas zu schreiben. Es ist nicht unüblich, für den Vortrag einen Aktenauszug vorzulegen, bei dem es sich gerade entgegengesetzt verhält. Der Antrag ist vielleicht verfristet und dennoch liegen seitenlange anwaltliche Ausführungen zur Begründetheit vor Ihnen. Wenn Sie so etwas erkennen, zweifeln Sie nicht zu lange an Ihrem Sachverstand, sondern freuen Sie sich. Sie haben viel Zeit, Ihren kurzen Kurzvortrag auszufeilen, und die Chance, vielleicht in acht Minuten fertig zu werden. Bei eindeutiger Unzulässigkeit bedarf es im Kurzvortrag (vorbehaltlich eines anderslautenden Bearbeitervermerkes) keines Hilfsgutachtens.


5. Treten Sie selbstbewußt auf!
 
Freie Rede bedeutet "nur", dass man nicht auf den Stichwortzettel starrt. Der Vortrag wird zu einer unaufdringlichen Demonstration Ihres Selbstbewußtseins, wenn Sie darüberhinaus nicht auf einen Punkt an der Wand starren, sondern Blickkontakt mit den Prüfern aufnehmen und halten. Der erlaubte gelegentliche Blick auf den Zettel stört nicht. Es kann nicht schaden, den Vortrag auch dann stehend zu halten, wenn es nicht vorgeschrieben ist.


6. Nutzen Sie das Vorgespräch!
 
Mehr noch als für das Prüfungsgespräch lohnt sich ein gutes Vorgespräch für den Vortrag. Die Kommission sieht Sie zum ersten Mal, wenn Sie den Prüfungssaal zum Vortrag betreten. Nur der Vorsitzende hat Sie schon kennengelernt und einen guten Eindruck wahrscheinlich bereits weitergegeben. Nutzen Sie die Möglichkeit, dem ersten Eindruck von Ihnen einen positiven allerersten voranzustellen.


7. Erwarten Sie von Prüfern kein bestimmtes Verhalten!
 
Auch dies gilt beim Aktenvortrag umso mehr. Wahrscheinlich steckt keine Böswilligkeit dahinter, wenn die Prüfungskommission versteinerte Pokerfaces zur Schau stellt. Bei manchen Prüfungsämtern kennt tatsächlich nur der Vorsitzende Ihren Aktenauszug. Auch wenn er allen Kommissionsmitgliedern bekannt sein sollte, ist es Ihre Aufgabe, ein gedachtes Publikum zu überzeugen, das den Fall zum ersten Mal hört und durchdenkt. Ihre Prüfer wären schlechte Darsteller, wenn Sie durch zustimmendes Nicken zu erkennen gäben, dass Ihnen der Fall nicht neu ist. Es lohnt sich in keinem Fall, die Lösung, zu der man sich entschieden hat, während des Vortrages zu verwerfen.


8. Schweigen Sie manchmal doch!
 
Im Gegensatz zum Prüfungsgespräch wird ein Vortrag durch Schweigen manchmal besser! Es kann passieren, dass man sich gegen Ende der Vorbereitungszeit seiner Lösung immer noch nicht sicher ist. Denken Sie dann besonders daran: Inhalt und Form sind gleichberechtigt. Ein Kurzvortrag ist ein Entscheidungsvorschlag und kein Gutachten. Das Ziel wird verfehlt, wenn Sie Ihren Zweifel dadurch auszubügeln versuchen, dass Sie Ihren Vorschlag als vorläufig und überprüfungsbedürftig darstellen. Wenn Sie Ihren Zweifel nicht beseitigen können, raffen Sie Ihren Mut zusammen und treffen Sie eine Entscheidung - besser eine falsche als keine. Über Ihre Zweifel schweigen Sie besser. Es gibt nur eine Ausnahme: begründete Zweifel am Sachverhalt sind erlaubt, wenn der Entscheidungsvorschlag in einem Hinweisbeschluss oder einer Ermittlungsverfügung besteht. Das dürfte allerdings selten sein.


9. Keine Angst vor Zusatzfragen!
 
Für Zusatzfragen nach Ihrem Vortrag gilt ähnliches wie für Fragen zu Grundlagenfächern im Prüfungsgespräch. Sie können in der Regel Pluspunkte kassieren, aber keine Minuspunkte. Denn wenn Ihr Vortrag gut gelaufen ist, wird er wegen einer Schwäche bei den Zusatzfragen nicht wesentlich schlechter bewertet werden. Ist er nicht gut gelaufen, können Sie mit guten Zusatzantworten etwas retten. Die Prüfer wissen, unter welcher Anspannung Sie stehen und dass Sie nach einem verunglückten Vortrag nicht sicherer geworden sind. Sie werden es Ihnen daher nicht sehr übel nehmen, falls Sie in dieser Situation auch bei den Zusatzfragen nicht glänzen können.


10. Seien Sie vorbereitet!
 
Dazu ist eine spezifischere Vorbereitung erforderlich als beim Prüfungsgespräch. Sie werden während des Vortrages nicht vom Holzweg weggelotst und müssen ihn in der vorgeschriebenen Form von Anfang bis Ende durchziehen. Diese Situation ist für Sie wahrscheinlich neu. Sie werden die große Chance, mit einem gelungenen Anstoß gleich das ganze Spiel zu gewinnen, nur nutzen können, wenn Sie sich auf einigermaßen sicherem Parkett bewegen - entweder weil Sie einen kühlen Kopf haben oder weil Sie richtig trainiert haben. Werden Sie sich der speziellen Anforderungen des Vortrages bewußt. Opfern Sie Zeit und Mühe für wiederholte Übungen. Sorgen Sie für einen Übungspartner, der Sie konstruktiv kritisieren kann und keine falsche Rücksicht dabei nimmt.